Ein Ausschuss ist eine gewählte Arbeitsgruppe oder Untergliederung der Bürgerschaft, die bestimmte Vorarbeiten erledigt bzw. über Detailaufgaben berät und Vorschläge entwirft. Zu unterscheiden ist zwischen
- dem ständigen Ausschuss,
- dem Sonder-Ausschuss, der nach Bedarf von der Bürgerschaft eingesetzt wird,
- dem Untersuchungs-Ausschuss, der zur Überprüfung von Missständen der Exekutive eingesetzt wird.
Die Ausschüsse sind gemäß der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse zusammengesetzt.