Bürgerschaft heute

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© Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf

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Bürgerschaft heute

Wer entscheidet eigentlich über Bücherhallen, Kitas oder neue Wohnprojekte in Hamburg?

Richtig – die Bürgerschaft! Sie ist Hamburgs Parlament und besteht aktuell aus 121 Abgeordneten. Hier wird debattiert, abgestimmt, gestritten und gestaltet – für die ganze Stadt. Ob Gesetze, Geld oder Kontrolle der Regierung: Ohne die Bürgerschaft läuft nichts.

Und das Besondere: Sie regelt nicht nur Landespolitik, sondern auch Alltagsfragen direkt vor Ihrer Haustür.

Wie funktioniert die Hamburgische Bürgerschaft?

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Wie funktioniert die Hamburgische Bürgerschaft?
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Was ist die Bürgerschaft überhaupt?

Die Bürgerschaft ist Hamburgs Landesparlament – quasi das politische Wohnzimmer der Stadt. In anderen Bundesländern nennt man das „Landtag“. Hamburg ist aber nicht nur ein Bundesland, sondern auch eine Stadt – deshalb kümmert sich die Bürgerschaft sowohl um landesweite Gesetze als auch um ganz praktische Dinge vor Ort, wie z. B.:

  • ob Bücherhallen schließen,

  • ob Kitas unterstützt werden,

  • oder ob neue Wohnprojekte entstehen.

Wer sitzt da eigentlich drin?

Ganz einfach: Abgeordnete, also gewählte Vertreter*innen des Volkes. Laut Verfassung müssen es mindestens 120 sein. In der Praxis sind es aber meist 121. ​Nach der Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 sieht die Sitzverteilung wie folgt aus:​

  • SPD: 45 Sitze​

  • CDU: 26 Sitze​

  • Grüne: 25 Sitze​

  • Linke: 15 Sitze​

  • AfD: 10 Sitze​

[Platzhalter: interaktive Sitzplan der Bürgerschaft: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/ueber-uns/interaktiver-sitzplan]

Was macht die Bürgerschaft?

Sie beschließt Gesetze
Sie entscheidet über den Haushalt (Geldverteilung)
Sie kontrolliert die Arbeit des Senats (Regierung)

Kurz: Ohne Bürgerschaft läuft politisch nix in Hamburg.

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Aufgabe

Warum ist eine ungerade Zahl von Abgeordneten in der Bürgerschaft vorteilhaft? 

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Weitere Informationen

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Aufgabe

[Bezug auf Animation]

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Aufgabe

Diskutieren Sie in Ihrem Umfeld, was die neue Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Aussage "Ich bin eine Demokratin, aber nicht blöd" meint.

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Wie funktioniert das Parlament in Hamburg? Erfahren Sie, was Fraktionen, Ausschüsse & Abgeordnete wirklich tun.
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Ausführlicher Lesetext

„Die Bürgerschaft ist das Landesparlament“ (Art. 6 Abs. 1 HV). In den anderen Bundesländern, die keine Einheitsgemeinden oder Stadtstaaten sind, heißt die Legislative: Landtag.
Sitzplan für die Bürgerschaftsabgeordneten im Großen Festsaal seit dem 1. April 2020: Aktuell nehmen dort 123 Bürgerschaftsmitglieder Platz. Die Sitzverteilung erfolgt nach Fraktionsblöcken. In der 22. Wahlperiode (WP) (2020– ) sind fünf Fraktionen in der Bürgerschaft.

Parlamente sind in demokratischen Staaten die gewählte Vertretung des Volkes
Im Rahmen der Verfassung regeln sie ihre Zusammenkünfte und Angelegenheiten, insbesondere ihre Arbeitsweise, selbst. Im Parlament wird das Volk durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Zentrale Kompetenzen des Parlamentes sind:
die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung

Parlamente nehmen staatliche und kommunale Aufgaben wahr
Weil Hamburg nicht nur ein Bundesland, sondern gleichzeitig auch eine Stadt ist, stehen auf der Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung auch Themen, bei denen es sich um kommunale Verwaltungsangelegenheiten handelt: wie z.B. Schließung von öffentlichen Bücherhallen, finanzielle Unterstützung von kirchlichen Kindertagesheimen oder die Errichtung von Wohnprojekten für obdachlose Frauen.

Das Hamburger Parlament, genannt Bürgerschaft, setzt sich aus Abgeordneten zusammen
Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung (HV) besteht die Bürgerschaft aus mindestens 120 Abgeordneten.
Die genaue Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft legt die Bürgerschaft selbst fest. Nach § 2 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) umfasst die Bürgerschaft in der Regel 121 Mitglieder. Damit ist gewährleistet, dass bei Beschlüssen keine Pattsituation (unentschieden) entsteht. Bei der Bürgerschaftswahl 2020 wurden aufgrund eines von der FDP gewonnen einzelnen Wahlkreismandats 122 Mitglieder gewählt. Um eine Pattsituation zu vermeiden, ordnet das Gesetz bei einer geraden Sitzzahl die Erhöhung um einen weiteren Sitz an (§ 5 BüWG). Die Bürgerschaft hat daher aktuell 123 Mitglieder, denn die Wahlkreisliste der FDP hat bei der Wahl in 2020 ein Wahlkreismandat erhalten, obgleich ihre Landesliste die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht hat. Dadurch erhöhte sich die Zahl der Sitze in der Bürgerschaft auf 122. Zum Erreichen der gesetzlich vor- geschriebenen ungeraden Sitzzahl wurde ein weiteres Mandat hinzugefügt. Dieses ging nach dem Verhältnis der Gesamtstimmen an DIE LINKE.