„Verfassung bezeichnet die meist in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. Diese Grundordnung gilt vor und über allem anderen staatlich geschaffenen Recht, sie legt die Grundstruktur und die politische Organisation des Gemeinwesens (z.B. des Staates) fest, (...).“ (Schubert/Klein, 2018, S.348)
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Die Entwicklung der Demokratie in Hamburg
Definition "Verfassung" (politisch)
Definition "Verfassung" (politisch)
Die Hamburgische Verfassung regelt elementare Dinge, wie:
- Rechte und Pflichten der Bürgerschaftsabgeordneten,
- Wahlen zur Bürgerschaft,
- Bildung des Senats,
- Rechte und Pflichten des Senats sowie des Ersten Bürgermeisters und der Zweiten Bürgermeisterin,
- Rechte und Pflichten der Verwaltung und ihrer Bediensteten,
- den Haushalt und die Finanzen Hamburgs,
- die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Stadtstaates Hamburg.
In „bester Verfassung“ kann sich unsere Landesverfassung aber nur befinden, wenn Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit nicht zu sehr auseinanderklaffen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass wir wissen, was in der Verfassung steht.
Diese Publikation möchte an Hand ausgewählter Verfassungsartikel den Einstieg in die Hamburgische Verfassung erleichtern. Zum Verständnis aktueller Verfassungswirklichkeit ist der historische Bezug hilfreich; daher zunächst ein Blick zurück in unser Rathaus:
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Text Videopresenter
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Wussten Sie, dass Hamburgs Rathaus eigentlich eine Stein gewordene Verfassung ist?
Vor über 140 Jahren hat Martin Haller – der Rathausbaumeister – das Gebäude so geplant, dass es die Verfassung von 1860 widerspiegelt: Links die Bürgerschaft, rechts der Senat. Damals lag die Macht noch nicht beim Volk, sondern bei gewählten Bürgern mit Bürgerrecht – aber nur bei den männlichen. Viele Menschen waren also ausgeschlossen: Arme ohne Bürgerrecht und Frauen zum Beispiel.
Heute sieht das ganz anders aus: Seit 1919 geht alle Staatsgewalt vom Volk aus – Männern wie von Frauen – . Und die Verfassung wurde seitdem viele Male angepasst – zuletzt 2020.
Das Rathaus aber symbolisiert nach wie vor treffend die Staatsgewalten: Es ist bis heute Sitz von Legislative und Exekutive – also Bürgerschaft und Senat.
Und die dritte Gewalt, die Gerichte? Die findet man nicht im Rathaus, sondern am Sievekingplatz.
Übrigens: Die Sitzverteilung im Versammlungssaal der Bürgerschaft erinnert an die französische Deputiertenkammer – links die Veränderer, rechts die Bewahrer. Ist diese Interpretation heute noch sinnvoll?
BILD VOM GRUNDRISS HIER EINBEZIEHEN
wir brauchen noch Abbildungen von Gemälden, Statuen, etc. für Bürgerschaft und Senat
Vorstellungen von einer guten Regierung (Fresko von Siena) --> Gewaltenteilung
--> Vereinigung zu einer guten Regierung in einem Gebäude (linker und rechter Teil erst separat, schweben aufeinander zu und fügen sich zusammen) Bauliche Botschaft - wenn die Legislative und Exekutive gut miteinander arbeiten können - Dann ist HH in einer "Guten Verfassung"
Aufgabe
In HH war es immer ein politischer Grundsatz, dass Legislative und Exekutive gut miteinander zusammen arbeiten --> gute Verfassung
Recherchieren Sie nach historischen Vorbildern. Orientieren Sie sich an italienischen Stadtrepubliken (Siena)
Welche Gefahren birgt eine zu große Nähe der Legislative zur Exekutive?
Ausführlicher Lesetext
Ausführlicher Lesetext
Vor rund 140 Jahren plante der Rathausbaumeister Martin Haller das Rathaus als Abbild der Hamburgischen Verfassung von 1860/79.DIESES BILD BRAUCHEN WIR! Heute ist diese in Stein gehauene Verfassung längst überholt. Schon seit 1919 geht z. B. alle Staatsgewalt vom Volke aus und nicht – wie noch 1860/79 – vom Senat und einer Versammlung von Bürgern (Bürgerschaft), die zwar gewählt wurde, aber nur von denjenigen männlichen Bewohnern der Stadt, die das Bürgerrecht besaßen. Und das waren eben gerade nicht alle erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner Hamburgs. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung noch mehrmals verändert, zuletzt im November 2020.
Obwohl der Geist der alten Verfassung von 1860/79 im Gemäuer und Interieur konserviert ist, lässt es sich im Rathaus gut mit der heutigen Verfassung leben. Nach wie vor bietet das Rathaus sowohl der Bürgerschaft als auch dem Senat Arbeits- und Repräsentationsräume. Das Rathaus repräsentiert in seiner architektonischen Gestalt zwei der drei in der Verfassung verankerten Staatsgewalten: Bürgerschaft und Senat, also Legislative und Exekutive. Um schließlich die rechtsprechende, dritte Staatsgewalt (Judikative) kennenzulernen, müssen wir das Rathaus verlassen und einen Gang zum Sievekingplatz unternehmen: Dort befinden sich Zivil- und Strafgerichte, das Oberlandesgericht und auch das Verfassungsgericht.
Hatten die hanseatischen Rathausbaumeister etwa die Anfang des 19. Jahrhunderts übliche Sitzordnung der französischen Deputiertenkammer im Blick, als sie Bürgerschaft und Senat ihre Räumlichkeiten im Rathaus zuwiesen? Denn in der Deputiertenkammer erhielten die Begriffe „rechts“ und „links“ zum ersten Mal politischen Bezug. Links saßen die „Bewegungsparteien“, diejenigen also, deren Ziel es war, die politisch-sozialen Verhältnisse zu verändern. Und rechts saßen die „Ordnungsparteien“, die im Wesentlichen auf die Bewahrung der politisch-sozialen Verhältnisse hinwirkten. Der Begriff „links“ wurde aber auch dann gebraucht, wenn ein Mann eine sogenannte unebenbürtige Frau heiratete und damit eine Ehe „zur linken Hand“ einging. Nun sind Senat und Bürgerschaft zwar nicht miteinander verheiratet, dennoch haben sie eine jahrhundertelange, spannungsreiche Beziehung. Es dauerte allerdings bis 1919, ehe sie auf eine demokratische Basis gestellt wurde – die 1921 in der Verfassung festgeschrieben wurde.
Ausführlicher Lesetext zum Anhören
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