§
Wissensquiz zur Bezirksversammlungswahl
§
Erläuterungen
Antwort C ist richtig.
Im Februar 2013 wurde das Wahlalter zur Wahl der Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Antwort C stimmt.
Es gibt sieben Bezirke in Hamburg: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.
Antwort A ist richtig.
Bezirksversammlungen sind Teil der Bezirksverwaltungen. Durch sie werden die Hamburgerinnen und Hamburger in die Verwaltungsarbeit eingebunden.
Antwort B stimmt.
Die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter werden von den Bezirksversammlungen verbindlich vorgeschlagen.
Antwort B ist richtig.
Gesetze werden in Hamburg von der Bürgerschaft verabschiedet; die Bezirksversammlungen kontrollieren die Führung der Geschäfte der Bezirksämter.
Antwort C stimmt.
Bei der Wahl zu den Bezirksversammlungen hat jede Wählerin und jeder Wähler fünf Stimmen für den Bezirkslisten-Stimmzettel und fünf Stimmen für den Wahlkreislisten-Stimmzettel.
Antwort A ist richtig.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen sowohl die Bürgerschaft als auch die Bezirksversammlungen wählen. Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten können ihre Stimme nur bei Bezirksversammlungswahlen abgeben.