Wissensquiz zur Bezirksversammlungswahl

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Wissensquiz zur Bezirksversammlungswahl

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§ Cc4

Erläuterungen

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1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage

Antwort C ist richtig.
Im Februar 2013 wurde das Wahlalter zur Wahl der Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. 

Antwort C stimmt.
Es gibt sieben Bezirke in Hamburg: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.

Antwort A ist richtig.
Bezirksversammlungen sind Teil der Bezirksverwaltungen. Durch sie werden die Hamburgerinnen und Hamburger in die Verwaltungsarbeit eingebunden. 

Antwort B stimmt.
Die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter werden von den Bezirksversammlungen verbindlich vorgeschlagen.

Antwort B ist richtig.
Gesetze werden in Hamburg von der Bürgerschaft verabschiedet; die Bezirksversammlungen kontrollieren die Führung der Geschäfte der Bezirksämter.

Antwort C stimmt.
Bei der Wahl zu den Bezirksversammlungen hat jede Wählerin und jeder Wähler fünf Stimmen für den Bezirkslisten-Stimmzettel und fünf Stimmen für den Wahlkreislisten-Stimmzettel.

Antwort A ist richtig.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen sowohl die Bürgerschaft als auch die Bezirksversammlungen wählen. Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten können ihre Stimme nur bei Bezirksversammlungswahlen abgeben.

1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Frage