1933 – Das Ende der Demokratie in Hamburg
Mit dem im Berliner Reichstag beschlossenen sogenannten „Ermächtigungsgesetz“ vom 24. März 1933 wurde das Parlament entmachtet und Adolf Hitler erhielt alleinige Macht. Die Verfassung verlor ihre Gültigkeit, auch in Hamburg. Grundrechte wie Versammlungs- oder Pressefreiheit wurden abgeschafft.
In Hamburg wurde die Bürgerschaft bedeutungslos. Stattdessen bekam der Senat die Befugnis, Gesetze zu erlassen. Das Amt des „Reichsstatthalters“ – in Hamburg von Karl Kaufmann ausgeübt – zentralisierte die Macht und sorgte für eine besonders radikale Umsetzung der NS-Diktatur.
Der Bürgermeister hatte kaum noch Einfluss. Demokratie? Geschichte!