Bann = Mittelhochdeutsch: Befehl, Bann, Verbot. „Das Gebiet um bestimmte staatliche Einrichtungen (z.B. Parlamente, hohe Gerichte), in dem besondere Schutzbestimmungen (z.B. Demonstrationsverbot) gelten, um Druck auf die dort Tätigen zu verhindern.“
Bannmeile um das Hamburger Rathaus: „Der befriedete Bannkreis umfasst das Gebiet, das folgende Straßen und Grund stücke begrenzen: Jungfernstieg ab Einmündung Neuer Wall – Bergstraße – Schmiedestraße bis Kreuzung Domstraße – Ost-West-Straße bis Einmündung Neue Burg – Neue Burg bis Einmündung Trostbrücke – Grundstück der ehemaligen Nicolaikirche – Hopfenmarkt ab Einmündung Hahntrapp – Kleiner Burstah – Großer Burstah ab Einmündung Kleiner Burstah – Graskeller – Neuer Wall.“
§ 1 Abs. 1 Bannkreisgesetz