Gewählte Volksvertretung. Im 13. Jhd. Mit der Bedeutung „Unterredung“, entlehnt aus dem franz.: parlement.
Wichtigste Aufgabe des Parlaments (in HH: Bürgerschaft) ist „die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt [Legislative], des Budgetrechts und die Kontrolle der Regierung (in HH: Senat). (...). Die wichtigsten Organe sind:
- das Parlamentspräsidium, bestehend aus Präsident bzw. Präsidentin und Stellvertretern,
- der Ältestenrat und
- die Ausschüsse.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018