„Bezeichnung für Staaten, in denen das Handeln der staatlichen Organe
- gesetztem Recht (i.d.R. Verfassungen in D. dem GG) untergeordnet ist, damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und
- alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-) Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist so in Deutschland der richterlichen Kontrolle unterliegt.“
Schubert, Klaus/Klein, Martina: Das Politiklexikon. 7. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietz Verlag, Bonn 2018