Ein Volksentscheid ist eine Abstimmung, bei der alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über eine politische Frage direkt entscheiden. In Hamburg ist das der letzte Schritt der sogenannten Volksgesetzgebung.
Zuvor muss es eine Volksinitiative und ein Volksbegehren geben. Erst wenn die Bürgerschaft den Vorschlag nicht übernimmt, kommt es zum Volksentscheid. Stimmt die Mehrheit der Abstimmenden zu – und mindestens 20 % aller Wahlberechtigten –, muss die Entscheidung umgesetzt werden.
Auch der Senat oder die Bürgerschaft selbst können einen Volksentscheid anstoßen, wenn es um besonders wichtige Themen für die ganze Stadt geht.